Zweiter Jahresbericht des Normenkontrollrats Baden-Württemberg veröffentlicht

Normenkontrollrat Baden-Württemberg veröffentlicht seinen zweiten Tätigkeitsbericht

Vorsitzende des Normenkontrollrats Dr. Gisela MeisterScheufelen: „Erste Umsetzungserfolge sind erkennbar.“

Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg hat seinen Jahresbericht 2019 vorgelegt. „Zwei Jahre nach dem Start des Normenkontrollrats BadenWürttemberg sehen wir erste Früchte des Bürokratieabbaus reifen“, sagt die Vorsitzende des Normenkontrollrats Dr. Gisela Meister-Scheufelen. So konnten die Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger 2019 durch Änderungen im Landesrecht im Saldo um rund 100 Mio. Euro entlastet werden. Die hohen Einsparungen sind vor allem auf eine Änderung der Landesbauordnung zurückzuführen. „Die Transparenz der Folgekosten hat offen gelegt, welche Vorschriften besonders hohe unnötige Baukosten enthielten“, führt die Vorsitzende aus. Die Berechnungsmethode bei Verwaltungskosten muss noch – so der Normenkontrollrat - nachgebessert werden. Der Rat hat ein Konzept entworfen, wie dies länderspezifisch gelöst werden kann.

Wichtige Impulse beim Bürokratieabbau hat der Normenkontrollrat bei der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens und Entlastung des Ehrenamts gesetzt. Baden-Württemberg ist das erste Land, das eine Rechtsgrundlage für ein digitales Bauantragsverfahren geschaffen hat. Baurechtsbehörden müssen ab 1.1.2022 Bauanträge und Bauunterlagen online entgegennehmen. „Diese zentrale Erleichterung im Baugenehmigungsverfahren setzt eine Empfehlung des Normenkontrollrats um“, konstatiert die Vorsitzende. „Ein erster Anfang ist gemacht. Nun muss die Landesregierung weitere mutige Schritte gehen, damit das gesamte Bauverfahren bis zur Baugenehmigung online abgewickelt werden kann“, so die Vorsitzende. Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sei ein Kernthema des Bürokratieabbaus.

Zur Entlastung von Vereinen und Ehrenamtlichen hat der Normenkontrollrat 50 konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt und damit bundesweite Aufmerksamkeit erzielt. Erstmals wurde der Alltag von Ehrenamtlichen mit der Lupe auf Bürokratie untersucht. „Auf das Ergebnis sind wir stolz“, sagte die Vorsitzende des Normenkontrollrats angesichts der Wirkung, dass zahlreiche Empfehlungen unmittelbar in die Bund-Länder-Verhandlungen zum Bürokratieabbau aufgenommen worden sind. „Ich bin zuversichtlich, dass unsere Forderungen zur Entlastung von Ehrenamtlichen wie zum Beispiel die Zulassung von digitalen Führungszeugnissen für Sportvereine oder Pauschalen im Steuerrecht Gehör finden und umgesetzt werden.“ Weitere Empfehlungen hat der Normenkontrollrat zur Entlastung bei Genossenschaftsgründungen herausgegeben. Insgesamt hat der Normenkontrollrat innerhalb von zwei Jahren über 100 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau ausgearbeitet.

Zur Verbesserung der Verständlichkeit der Behördensprache hat der Normenkontrollrat eine Handreichung erstellen lassen und sie als Seminargrundlage für eine Qualifizierungsreihe für Mitarbeitende in der Landesverwaltung eingesetzt. Einfache Mittel wie die Visualisierung durch Graphiken und Bilder können Rechts- und Behördentexte bürgerfreundlich gestalten.

„Es hat sich gezeigt: Ein unabhängiges Expertengremium kann systematisch und hartnäckig unnötige Belastungen aufspüren und damit den Bürokratieabbau voranbringen“ resümiert die Vorsitzende des Normenkontrollrats. „Wir empfehlen, dass weitere Länder die Folgekosten neuer Regelungen berechnen, Landes-Normenkontrollräte einrichten und dabei die positiven Erfahrungen aus Baden-Württemberg aufgreifen.“

 

Weitere Informationen:

Die Landesregierung hat im September 2017 ein umfassendes Regierungsprogramm zum Bürokratieabbau verabschiedet. Dazu wurde ein unabhängiges Expertengremium, der Normenkontrollrat Baden-Württemberg, eingerichtet. Er berät und unterstützt die Landesregierung bei der Bürokratievermeidung, beim Bürokratieabbau und bei Fragen einer guten Rechtsetzung. Ihm gehören Dr. Gisela Meister-Scheufelen (Vorsitzende), Bernhard Bauer (stellvertretener Vorsitzender), Dr. h.c. Rudolf Böhmler, Prof. Dr. Gisela Färber, Claus Munkwitz und Bürgermeisterin Gerda Stuchlik an. Kontakt: Geschäftsstelle des Normenkontrollrats Baden-Württemberg Richard-Wagner-Straße 39 – Clay Haus 70184 Stuttgart Telefon: 0711 / 2153-521 E-Mail: geschaeftsstelle@nkr.bwl.de www.normenkontrollrat-bw.de. Näheres dazu in Empfehlungsberichten des Normenkontrollrats BadenWürttemberg zum Bürokratieabbau 2018, zu Vereinen und Ehrenamt und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaftsgründungen (www.normenkontrollrat-bw.de).