Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften

Seit 2018 muss bei Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes ein „Preisschild“ ausgewiesen werden. Das heißt, dass nach dem international anerkannten Standardkostenmodell berechnet wird, welche Folgekosten für die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Verwaltung durch landesrechtliche Regelungen entstehen.

Der Normenkontrollrat BW prüft die Ermittlung und Darstellung dieses „Erfüllungsaufwands“ und gibt eine Stellungnahme ab. In seinen Stellungnahmen gibt der Normenkontrollrat BW zudem Hinweise und macht Anregungen zur Bürokratievermeidung und besseren Rechtsetzung.

Ausgewählte Stellungnahmen