Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg

Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR) wurde 2018 als unabhängiges Expertengremium eingerichtet, um die Landesregierung bei den Themen Bessere Rechtsetzung, Bürokratievermeidung und Bürokratieabbau zu beraten. Der NKR besteht aus sechs ehrenamtlichen Mitgliedern und ist organisatorisch beim Staatsministerium Baden-Württemberg angesiedelt.

Der NKR wird von den Landesministerien spätestens im Zuge der Ressortabstimmung über Entwürfe von neuem Landesrecht eingebunden. Er berät die Ministerien bei der Frage, wie Gesetze und andere Landesregelungen möglichst bürokratiearm und praxistauglich gestaltet werden können. Ziel ist, den Aufbau von neuer unnötiger Bürokratie zu vermeiden und vorhandene unnötige Bürokratie abzubauen. Wichtig ist dem Beratungsgremium der direkte Austausch mit Praktikerinnen und Praktikern und Betroffenen aus Verwaltung und Wirtschaft. Als neues Instrument wurde hierfür im Landesrecht die Möglichkeit sog. Praxis-Checks geschaffen. Der Normenkontrollrat kann der Landesregierung in geeigneten Fällen Praxis-Checks empfehlen und sie bei der Durchführung unterstützen.

Von links: Dorothea Störr-Ritter, Alexander Kozel, Dr. Susanne Herre, Dr. Dieter Salomon, Adrian Probst, Margret Mergen. | © Franziska Kraufmann