Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg

Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR BW) hat am 1. Januar 2018 seine Arbeit aufgenommen. Nach dem Vorbild des Nationalen Normenkontrollrates auf Bundesebene handelt es sich dabei um ein unabhängiges Expertengremium, bestehend aus sechs Mitgliedern, mit beratender Funktion für die Landesregierung Baden-Württemberg. Angesiedelt ist der Rat beim Staatsministerium Baden-Württemberg.

Die Amtszeit des ersten Normenkontrollrats Baden-Württemberg ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Ein neues Gremium wurde noch nicht berufen.

Im Rahmen des Regierungsprogramms für Bürokratievermeidung, Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung bestand die Aufgabe des ersten Normenkontrollrats zunächst vor allem darin, die Ministerien bei der Darstellung und Berechnung des Erfüllungsaufwandes einer neuen Regelung zu unterstützen. Bis ins Jahr 2022 wurde bei allen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes ein „Preisschild“ ausgewiesen werden. Das heißt, dass nach dem international anerkannten Standardkostenmodell berechnet wurde, welche Folgekosten für die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Verwaltung durch gesetzliche Regelungen neu entstehen.

Der Normenkontrollrat hat zu diesen neuen Regelungen Vorschläge zur Reduzierung des Erfüllungsaufwandes sowie zu Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen gemacht.

Der Normenkontrollrat hat der Landesregierung zudem Vorschläge unterbreitet, wie bei geltendem Recht Bürokratiekosten gesenkt werden können. Hierzu wurden Sonderprojekte, zum Beispiel zu sogenannten Lebens- bzw. Unternehmenslagen durchgeführt und veröffentlicht.