Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://www.normenkontrollrat-bw.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Fehlende Erläuterung in Leichter Sprache

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG        
 

  • Fehlende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
  • Fehlende Erläuterungen in Leichter Sprache
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
 

Diese Erklärung wurde am 01.02.2023 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite aufgefallen?

 

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

 

Geschäftsstelle des Normenkontrollrats Baden-Württemberg

Königstraße 28 (Königsbau)

70173 Stuttgart

 

Postalische Anschrift:

Staatsministerium Baden-Württemberg

Geschäftsstelle des Normenkontrollrats Baden-Württemberg

Richard-Wagner-Straße 15

70184 Stuttgart

 

Telefon: 0711 / 2153-521

E-Mail: geschaeftsstelle@nkr.bwl.de

5. Durchsetzungsverfahren

 

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Normenkontrollrats Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

 

Falls der Normenkontrollrats Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die Beauftragte der Landesregierung  für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.