Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg ist bemüht, seinen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierearm zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite (www.normenkontrollrat-bw.de).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite des Normenkontrollrates Baden-Württemberg ist teilweise mit den Anforderungen von § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Es gibt Inhalte, die für Menschen mit Behinderung nicht oder nicht leicht zugänglich sind.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind teilweise nicht barrierefrei

(Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG):

  • Verlinkungen, die auf Webseiten oder Dokumente außerhalb des Internetauftritts des Normenkontrollrates führen

  • pdf-Dokumente, soweit sie sich als Arbeitshilfe oder Handreichung direkt an Mitarbeitende der Ministerien richten

  • pdf-Dokument, soweit sie sich als NKR-Stellungnahme direkt an die Ministerien und den Landtag richten

  • Bilder und Schriftgrafiken haben nur teilweise Alternativtexte

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.02.2023 erstellt und zuletzt am 18.08.2025 überprüft.
Zur Erstellung der Erklärung wurde nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BBG-Durchführungsverordnung eine Selbstbewertung durch die Geschäftsstelle des Normenkontrollrates Baden-Württemberg vorgenommen. Zudem flossen Erkenntnisse aus einem Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit im Februar 2025 ein.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Ihnen sind etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auf unserer Webseite aufgefallen? Dann kontaktieren Sie uns:

Postalische Anschrift:
Staatsministerium Baden-Württemberg
Referat 17 - Geschäftsstelle des Normenkontrollrats Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart

Telefon: 0711 / 2153 - 1996
E-Mail: geschaeftsstelle@nkr.bwl.de

 

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.