Die Aufgaben des Normenkontrollrats Baden-Württemberg

Der Normenkontrollrat hat den Regierungsauftrag, die Landesregierung bei der Vermeidung und beim Abbau von unnötiger Bürokratie sowie einer besseren Rechtsetzung zu beraten und zu unterstützen.

Er prüft im Interesse der Wirtschaft, der Bürgerinnen und Bürger und der öffentlichen Verwaltung, ob die Folgekosten (Erfüllungsaufwand) von neuen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes berechnet wurden und ob die Berechnung methodisch richtig ist. Er prüft im Rahmen der Rechtsetzungsverfahren die Qualität von Regelungen, also z.B. ob die Regelung notwendig, wirksam und evaluierbar ist und ihre Evaluierung vorgesehen ist. Er prüft, ob die Regelung befristet werden kann und ob sie mit weniger Aufwand und für den Normadressaten geringeren Kosten vollzogen werden kann.

Er prüft die Darstellung der Ziele und die Ergebnisse des Nachhaltigkeitschecks auf ihre Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit.

Um die Landesregierung beim Abbau von unnötiger Bürokratie zu unterstützen, führt der Normenkontrollrat im Rahmen von Studien, Umfragen, Anhörungen und Workshops Sonderprojekte zu Lebens- und Unternehmenslagen durch und schlägt Maßnahmen zur Bürokratieentlastungen vor.