Die Rechtsgrundlagen für die Prüfung der Regelungsvorhaben

Die Landesregierung hat am 4. September 2017 das Regierungsprogramm Bürokratievermeidung, -abbau und bessere Rechtsetzung für Baden-Württemberg verabschiedet und darin die Eckpunkte für die Arbeit des Normenkontrollrats BW festgelegt.

In der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien für den Normenkontrollrat Baden-Württemberg (VwV Normenkontrollrat BW) sind die weiteren Festlegungen, zum Beispiel zu den Aufgaben und zum Prüfungsrecht des Gremiums getroffen.

Wie der Normenkontrollrat BW beim Erlass von Regelungsvorhaben bzw. der Einbringung von Gesetzesentwürfen einzubinden ist, ist in der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) festgehalten.

Zur Ermittlung des Erfüllungsaufwandes bei Regelungsvorhaben des Landes wird grundsätzlich der Bundesleitfaden Erfüllungsaufwand angewendet.

Der Amtschef-Ausschusses für Bürokratieabbau hat am 4. November 2020 beschlossen, dass die Folgekosten neuen Landesrechts in Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2021 in einer landesspezifisch weiterentwickelten Form berechneten werden. Für welche Bereiche daher auf die Ermittlung des Erfüllungsaufwands verzichtet wird, ist im Ergänzungsleitfaden zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Landesregierung Baden-Württemberg (Ergänzungsleitfaden Erfüllungsaufwand BW) dargestellt.

Regierungsprogramm
Leitfaden zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands
Ergänzungsleitfaden