Empfehlungsbericht Brandschutz

Normenkontrollrat Baden-Württemberg überreicht Ministerpräsident Kretschmann einen Empfehlungsbericht zur Entlastung von Bürokratie und Baukosten durch Optimierung des Brandschutzes.

Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg hat sich eingehend mit der Frage beschäftigt, wie es beim vorbeugenden Brandschutz zu Entlastungen kommen kann, ohne das hohe Niveau an Brandschutz-Standards zu gefährden. Ergebnis sind 22 Vorschläge, die gemeinsam mit der Prognos AG in Interviews und Workshops mit über 100 Teilnehmern erarbeitet wurden. „Der Bericht ist für die Landesregierung von besonderer Bedeutung, weil der Brandschutz beispielhaft für die Auswüchse von Bürokratie beim Vollzug von Recht steht und alle Entlastungsvorschläge in der Zuständigkeit des Landes liegen“, so Dr. Gisela Meister-Scheufelen, Vorsitzende des Normenkontrollrats.

Die wichtigsten Vorschläge lauten:

1. Die enorme Komplexität des Vorbeugenden Brandschutzes hat bei vielen der 207 unteren Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg zu einer Überforderung geführt. Deshalb soll künftig bei Sonderbauten (Kindergärten, Schulen, Produktionshallen) sowie bei komplexen Umbauten eine Stellungnahme des Kreisbrandmeisters eingeholt werden. Diese soll dem Bauherrn rechtzeitig zugeleitet werden, um ihm eine fachliche Gegenäußerung zu ermöglichen.

2. Der Vorbeugende Brandschutz wird in der Aus- und Weiterbildung bislang vernachlässigt. Dies gilt nicht nur für Verwaltungsbeschäftigte in Baurechtsbehörden, sondern auch für Architekten, Planer und Gutachter. Diese Lücken sollten geschlossen werden.

3. Bauverfahren weisen strukturelle Mängel auf. Es sollten regelmäßig Auftaktbesprechungen der Baurechtsbehörde mit dem Bauherrn sowie Abstimmungen mit beteiligten Ämtern am runden Tisch durchgeführt, ein systematisches Projektmanagement eingeführt und das Baugenehmigungsverfahren vollständig digitalisiert werden.

4. Der Staat hat sich aus der Erarbeitung neuer technischer Standards für den Vorbeugenden Brandschutz zurückgezogen. Die Ausschüsse des DIN-Vereins, dessen Empfehlungen in der Regel 1:1 im Bauverfahren übernommen werden, sollten zu einem Drittel mit Experten der öffentli- chen Hand besetzt sein – auch um den Einfluss von wirtschaftlichen Interessen zu unterbinden

5. Im Vergleich zu anderen Bundesländern fehlen in Baden-Württemberg konkrete rechtliche Vorgaben zum Sonderbau. Diese Regelungslücken verursachen Unsicherheit und überzogene Anforderungen und sollten deshalb geschlossen werden.

 

Weitere Informationen:

Die Landesregierung hat im September 2017 ein umfassendes Regierungsprogramm zur Entbürokratisierung verabschiedet. Dazu wurde ein unabhängiger Normenkontrollrat eingerichtet. Ihm gehören Dr. Gisela Meister-Scheufelen (Vorsitzende), Bernhard Bauer (stellvertretener Vorsitzender), Dr. h.c. Rudolf Böhmler, Prof. Dr. Gisela Färber, Claus Munkwitz und Bürgermeisterin Gerda Stuchlik an. Der Empfehlungsbericht des Normenkontrollrats ist einsehbar unter www.normenkontrollrat-bw.de.