„Auf uns wartet ein hartes Stück Arbeit“, so Dr. Dieter Salomon, Vorsitzender des Normenkontrollrates. „Das Thema Bürokratieentlastung wird immer drängender. Wir können uns unnötige Belastungen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft aber auch der Verwaltung nicht mehr leisten. Was es braucht, sind belastungsarme und vollzugstaugliche Regelungen.“
Der Normenkontrollrat (NKR) BW wurde 2018 als unabhängiges Expertengremium eingerichtet, um die Landesregierung bei den Themen Bessere Rechtsetzung, Bürokratievermeidung und Bürokratieabbau zu beraten. Der NKR besteht aus sechs ehrenamtlichen Mitgliedern und ist organisatorisch beim Staatsministerium Baden-Württemberg angesiedelt. Dem aktuellen Beratungsgremium gehören neben dem Vorsitzenden, Dr. Dieter Salomon, Margret Mergen (stellvertretende Vorsitzende), Dr. Susanne Herre, Alexander Kozel, Adrian Probst und Dorothea Störr-Ritter an. Die Mitglieder sind für fünf Jahre bestellt und bringen auf vielfältige Erfahrungen aus Verwaltung und Wirtschaft mit.
Der NKR wird von den Landesministerien spätestens im Zuge der Ressortabstimmung über Entwürfe von neuem Landesrecht eingebunden. Er berät die Ministerien bei der Frage, wie Gesetze und andere Landesregelungen möglichst bürokratiearm und praxistauglich gestaltet werden können. Ziel ist, den Aufbau von neuer unnötiger Bürokratie zu vermeiden und vorhandene unnötige Bürokratie abzubauen. Wichtig ist dem Beratungsgremium der direkte Austausch mit Praktikerinnen und Praktikern und Betroffenen aus Verwaltung und Wirtschaft. Als neues Instrument wurde hierfür im Landesrecht die Möglichkeit sog. Praxis-Checks geschaffen. Der Normenkontrollrat kann der Landesregierung in geeigneten Fällen Praxis-Checks empfehlen und sie bei der Durchführung unterstützen.