Aufgaben und Arbeitsweise
Der Normenkontrollrat hat den Auftrag, die Landesregierung zu Aspekten der Bürokratievermeidung und bessere Rechtsetzung sowie zu Bürokratieabbau zu beraten. Er befasst sich mit Entwürfen der Landesregierung für neue Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Darüber hinaus kann er eigeninitiativ Vorschläge zum Bestandsrecht, zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, zur Reduzierung von Bürokratie und zur Digitalisierung unterbreiten.
Prüfauftrag bei Regelungsentwürfen der Landesregierung:
Der Normenkontrollrat muss von den Landesministerien spätestens im Zuge der Ressortabstimmung über Entwürfe von neuem Landesrecht eingebunden werden. Seine Beteiligung ist in der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen in der Fassung vom 26.09.2023 ( VwV Regelungen ) geregelt. Er berät die Ministerien bei der Frage, wie Gesetze und andere Landesregelungen möglichst bürokratiearm und praxistauglich gestaltet werden können. Ziel ist, den Aufbau von neuer unnötiger Bürokratie zu vermeiden und vorhandene überbordende Bürokratie abzubauen.
Der NKR BW kann zu Regelungsvorhaben Stellung nehmen. Seine Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen sind dem Ministerrat der Landesregierung bzw. im Fall von Ressortverordnungen oder Verwaltungsvorschriften dem Minister bzw. der Ministerin vorzulegen. Bei Gesetzen ist die NKR-Stellungnahme auch dem Landtag zuzuleiten. Ausgewählte Stellungnahmen des NKR finden Sie hier.
Wichtig ist dem Beratungsgremium der direkte Austausch mit Praktikerinnen und Praktikern und Betroffenen aus Verwaltung und Wirtschaft. Als neues Instrument wurde hierfür im Landesrecht die Möglichkeit sog. Praxis-Checks geschaffen. Der Normenkontrollrat kann dem Ressort in geeigneten Fällen Praxis-Checks empfehlen und bei der Durchführung unterstützen.
Vorschläge zu Bürokratieabbau:
Neben seinem Beratungsauftrag im Rechtsetzungsverfahren kann der NKR BW eigeninitiativ das Bestandsrecht untersuchen und der Landesregierung Vorschläge zum Bürokratieabbau machen. Dabei ist er unabhängig in seiner Themensetzung. Er wählt die Projekte danach aus, ob es sich um Regelungsbereiche mit erheblichen bürokratischen Belastungen handelt, und achtet auf eine gute Abstimmung mit anderen Akteuren, insbesondere den zuständigen Ressorts.