Empfehlungsbericht Bäckerhandwerk

Normenkontrollrat Baden-Württemberg überreicht Ministerpräsident Kretschmann Empfehlungsbericht zur Entlastung des Bäckerhandwerks.

„Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise ist es notwendig, kleine Betriebe von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Bürokratieabbau ist ein kostenloses Konjunkturprogramm“, so die Vorsitzende des Normenkontrollrats Dr. Gisela Meister-Scheufelen.
Mit Unterstützung der Innungsverbände für das Bäckerhandwerk in Baden und Württemberg konnte die KPMG AG in einer Umfrage repräsentativ erheben, dass Bäckereibetriebe im Land 12,5 Stunden in der Woche nur für Bürokratie aufwenden.

Die wichtigsten der 20 Entlastungsvorschläge sind:

1. Bäckereibetriebe werden mit Dokumentationspflichten überfrachtet, die z.T. formalistisch und überzogen sind. Dies gilt vor allem für die Lebensmittelkontrolle und den Arbeitsschutz. Eine tägliche schriftliche Dokumentation der Kühltemperatur ist unnötig, wenn auch digitale Anzeigen die Einhaltung der Mindesttemperatur sicherstellen. Wenn der Bäckermeister nur eine Betriebsstätte hat und darin arbeitet, ist nicht nachvollziehbar, warum er schriftlich dokumentieren muss, dass regelmäßig gereinigt wird. Auch die schriftliche Dokumentation der Wareneingangskontrolle wird zu Recht kritisiert, da der Bäckereibetrieb ja ohnehin den Lieferschein unterschreibt und bestätigt, dass die Ware einwandfrei angeliefert wurde.
Bei der Dokumentationspflicht im Arbeitsschutz sollte wie bis 2013 eine Kleinbetriebsklausel eingeführt werden.

2. Die Zahl und Komplexität der einzuhaltenden Vorschriften ist zu hoch und kann von kleinen und mittleren Betrieben nicht mehr bewältigt werden. Hinzukommt, dass die behördlichen Hinweise schwer verständlich sind. Der Normenkontrollrat schlägt deshalb eine OnlineInformationsplattform für das Handwerk mit gut verständlichen und übersichtlichen Informationen über einzuhaltenden Vorschriften vor. Außerdem sollten Verwaltungsbeschäftigte in einer verständlichen Behördensprache qualifiziert werden.

3. Der Normenkontrollrat schlägt vor, in Bundesratsinitiativen überprüfen zu lassen, ob die französischen Erfahrungen mit der Bagatellgrenze bei der Bonpflicht übernommen werden sollten. Die Fälligkeit der Sozialversiche- 2 rungsbeiträge sollte wieder auf den Folgemonat verlegt und bei statistischen Meldepflichten geprüft werden, ob kleine Betriebe ausgenommen werden können, ohne die Aussagekraft der amtlichen Statistik zu beeinflussen.

 

Weitere Informationen:

Die Landesregierung hat im September 2017 ein umfassendes Regierungsprogramm zur Entbürokratisierung verabschiedet. Dazu wurde ein unabhängiger Normenkontrollrat eingerichtet, der seit 1. Januar 2018 im Amt ist. Ihm gehören Dr. Gisela Meister-Scheufelen (Vorsitzende), Bernhard Bauer (stellvertretener Vorsitzender), Dr. h.c. Rudolf Böhmler, Prof. Dr. Gisela Färber, Claus Munkwitz und Bürgermeisterin Gerda Stuchlik an.

Der Empfehlungsbericht des Normenkontrollrats ist einsehbar unter www.normenkontrollrat-bw.de.