Übergabe Jahresbericht 2021

Normenkontrollrat Baden-Württemberg übergibt Jahres- und Bilanzbericht an Ministerpräsident Kretschmann

Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR BW) hat seinen Jahres- und Bilanzbericht 2021 an Ministerpräsident Winfried Kretschmann übergeben. „Die Landesregierung Baden-Württemberg hat Bürokratieabbau zu einem der wichtigsten Ziele dieser Legislaturperiode erklärt. Wir begrüßen sehr, dass sich die Koalition vorgenommen hat, bis 2026 mindestens 200 Mio. Euro, möglichst aber 500 Mio. Euro an Bürokratiekosten abzubauen. Jetzt gilt es, dies mit Energie umzusetzen", so die Vorsitzende Dr. Meister-Scheufelen am Dienstag, den 19. Juli 2022, in Stuttgart.

 

2021 hat sich der NKR BW insbesondere mit der Digitalisierung der Verwaltung befasst. In seiner Jahresstudie hat er die Umsetzung von Once Only-Lösungen anhand von konkreten Verwaltungsleistungen untersucht. „Once Only“ bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur einmal bei einer Behörde angeben müssen und Behörden diese Daten anschließend mit Einwilligung der Dateninhaberinnen und -inhaber für andere Verwaltungsverfahren abrufen können. Once Only-Lösungen bieten großes Potential für aufwandsschonendere, unbürokratischere Verwaltungsverfahren.

 

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit war die Verbesserung der Qualität von Recht. In Kooperation mit der Führungsakademie Baden-Württemberg wurde eine Seminarreihe „Gute Rechtsetzung“ in zehn Modulen durchgeführt und den Ministerien ein Leitfaden mit Qualitätsmerkmalen und Praxisbeispielen zur Verfügung gestellt.

 

Die erste 5-jährige Amtszeit des NKR BW endet in diesem Jahr. Deshalb enthält der diesjährige Jahresbericht auch eine Bilanz von viereinhalb Jahren Bürokratieabbau und bessere Qualität der Rechtsetzung. Der NKR BW konnte seit Anfang 2018 mit über 400 Stellungnahmen zu Regelungsentwürfen der Landesregierung dazu beitragen, dass unnötige Bürokratie vermieden und die Qualität neuen Rechts verbessert wurde. Mit 15 Studien und Empfehlungsberichten wurde erreicht, dass in der Politik mehr Dynamik beim Bürokratieabbau ausgelöst wurde. Über 40 NKR-Vorschläge, Bürokratie bei geltendem Recht abzubauen, wurden bereits umgesetzt.

 

Stellt man Belastungen und Entlastungen gegenüber, zeigt das Gesamtergebnis zum Bürokratieabbau für die Jahre 2018 bis 2021, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung um 96 Mio. Euro entlastet wurden. Weitere Einsparungen ergeben sich, wenn man die Amortisation der Investitionskosten durch die Photovoltaik-Pflicht berücksichtigt.

 

Entlastungen kamen insbesondere durch folgende Regelungsvorhaben zustande:

 

  • Änderung der Landesbauordnung (u.a. Verzicht auf Schriftform des Bauantrags, Erleichterung von Aufstockungen, Fahrradstellplatz- und Kinderspielplatzpflicht wurden modifiziert, Wäscheraumpflicht wurde gestrichen): - 99 Mio. Euro (WM)
  • Elektronische Rechnung im öffentlichen Auftragswesen: - 39 Mio. Euro (IM)
  • Neuordnung des Abfallrechts (u.a. Reduzierung der Kosten für die Entsorgung von Erdaushubs durch Erdmassenausgleich): - 24 Mio. Euro (UM)
  • Änderung des Straßengesetzes (u.a. Wegfall der Zuständigkeiten für die Bundesautobahnen, Vereinfachungen und Beschleunigungen von Planungs- und Genehmigungsverfahren): - 9 Mio. Euro (VM)
  • Aufhebung der Freiwilligen Schüler-Zusatzversicherung: - 6 Mio. Euro (KM)

 

Der Bericht (siehe Anlage) kann auch als Broschüre unter geschaeftsstelle@nkr.bwl.de angefordert werden.

 

Weitere Informationen:

Die Landesregierung hat im September 2017 ein umfassendes Regierungsprogramm zur Entbürokratisierung verabschiedet. Dazu wurde ein unabhängiger Normenkontrollrat eingerichtet. Er berät die Landesregierung beim Bürokratieabbau, bei der Bürokratievermeidung und bei der besseren Rechtsetzung. Ihm gehören Dr. Gisela Meister-Scheufelen (Vorsitzende), Bernhard Bauer (stellvertretener Vorsitzender), Dr. h.c. Rudolf Böhmler, Prof. Dr. Gisela Färber, Claus Munkwitz und Bürgermeisterin a.D. Gerda Stuchlik an.