Empfehlungsbericht Once Only

Schnellere Antragsverfahren durch Once Only-Lösungen – Normenkontrollrat BW legt Empfehlungsbericht vor

Der Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Dr. Florian Stegmann sagte anlässlich der Übergabe des Empfehlungsberichts zu Once Only durch den Normenkontrollrat BW: „Die Umsetzung von Once Only in Baden-Württemberg ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau. Das Staatsministerium und das Innenministerium arbeiten bei diesem ressortübergreifenden Kernprojekt eng zusammen. Das Engagement des Normenkontrollrats begrüße ich sehr und bedanke mich herzlich für die Impulse und Empfehlungen.“

 

Once Only bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur einmal bei einer Behörde angeben müssen und mit ihrer Einwilligung Behörden bei allen anderen Verfahren diese Daten abrufen können. „Once Only-Lösungen bieten ein großes Potential, Bürokratie abzubauen, und könnten viele Verwaltungsverfahren erleichtern und beschleunigen“, so die Vorsitzende des Normenkontrollrats Dr. Gisela Meister-Scheufelen.

 

Der Empfehlungsbericht zeigt anhand von zwei Verwaltungsleistungen auf, wie Prozesse analysiert und neugestaltet werden müssen, um Vereinfachungspotenziale festzustellen. Bei der Prüfung, wie die Prozesse von der Antragstellung bis zur Bewilligung vollständig digital inkl. Once Only-Lösung gestaltet werden können, geht es um die Frage, ob Dokumente oder Nachweise verlangt werden, die den Behörden bereits vorliegen und wie sie diese Daten mit Einwilligung der Betroffenen aus Registern abrufen können. Welche rechtlichen und technischen Voraussetzungen müssen geschaffen werden?

 

Der Normenkontrollrat empfiehlt einen Masterplan für die Umsetzung von Once Only-Lösungen auf Landesebene, der festlegt, mit welchen Verwaltungsleistungen begonnen werden soll, die einen besonders großen Nutzen für die mittelständische Wirtschaft und die Bürgerschaft bringen.

 

Zur Eintragung in die Handwerksrolle empfiehlt der Normenkontrollrat, nur noch ein einheitliches elektronisches Formular sowohl für die Anmeldung für die Handwerksrolle als auch für das Gewerberegister zu verwenden („Ein Formular, zwei Anträge“). Die Handwerkskammern sollten mit Einwilligung der Gewerbetreibenden die Daten des Meisterbriefs bei der ausstellenden Handwerkskammer aus dem Register abrufen.

 

Bei der Wohnsitzanmeldung wurde bereits im Bundesrecht die Grundlage für eine vollständige Digitalisierung geschaffen. Jetzt geht es um die technischen Voraussetzungen, die im Land geschaffen werden müssen, um das Anmeldeverfahren weiter zu vereinfachen. Dazu gehört, die Steuer-ID in die Melderegister zu übernehmen, um zu ermöglichen, dass die meldepflichtige Person nur noch mit der Zuzugsmeldebehörde kommunizieren muss. Zudem sollte der Meldeschein vereinheitlicht werden. Es sollte ein landeseinheitliches, mehrsprachiges Online-Formular mit Hilfstexten, das mit dem Fachverfahren der Kommunen verbunden ist, eingesetzt werden.

 

Weitere Informationen:

Die Landesregierung hat im September 2017 ein umfassendes Regierungsprogramm zur Entbürokratisierung verabschiedet. Dazu wurde ein unabhängiger Normenkontrollrat eingerichtet. Er berät die Landesregierung beim Bürokratieabbau, bei der Bürokratievermeidung und bei der besseren Rechtsetzung. Ihm gehören Dr. Gisela Meister-Scheufelen (Vorsitzende), Bernhard Bauer (stellvertretener Vorsitzender), Dr. h.c. Rudolf Böhmler, Prof. Dr. Gisela Färber, Claus Munkwitz und Bürgermeisterin a.D. Gerda Stuchlik an.

 

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