Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juni 2021 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie beschlossen. Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die digitale Gründung von Unternehmen geschaffen. Dies betrifft vor allem die digitale notarielle Beglaubigung eines Gesellschaftsvertrags und die digitale Eintragung ins Handelsregister.
Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg vermisst jedoch entsprechende Regelungen für Genossenschaften und Vereine. Er hat in seiner Studie „Bürokratieabbau bei der Gründung von Genossenschaften“ 2020 betont, dass durch die Digitalisierung des notariellen Verfahrens für Genossenschaften deren Gründung entscheidend beschleunigt werden kann. Das Gleiche gilt für die notarielle Beglaubigung von Vereinssatzungen. Der Verzicht auf den Präsenztermin beim Notar wurde bereits in der Studie „Entbürokratisierung bei Vereinen und Ehrenamt“ des NKR BW aus 2019 als eine wesentliche Entbürokratisierung empfohlen. Die digitale Gründung von Genossenschaften war ursprünglich im Gesetzesentwurf enthalten, wurde von der Bundesregierung aber mit Blick auf die dann erforderliche Notifizierung bei der EU-Kommission wieder herausgenommen.
Dazu die Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg Dr. Gisela Meister-Scheufelen: "Die künftige Bundesregierung sollte sich dieses wichtigen Themas gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode annehmen und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschleunigung von Genossenschaftsgründungen schaffen und den Vereinen mithilfe der Digitalisierung von notariellen Beglaubigungen Satzungsänderungen erleichtern."
Weitere Informationen:
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat im September 2017 ein umfassendes Regierungsprogramm zur Entbürokratisierung verabschiedet. Dazu wurde ein unabhängiger Normenkontrollrat eingerichtet. Ihm gehören Dr. Gisela Meister-Scheufelen (Vorsitzende), Bernhard Bauer (stellvertretener Vorsitzender), Dr. h.c. Rudolf Böhmler, Prof. Dr. Gisela Färber, Claus Munkwitz und Bürgermeisterin a.D. Gerda Stuchlik an.
Weitere Informationen zu den Aktivitäten und Empfehlungen des Normenkontrollrats, insbesondere auch zur Genossenschaftsstudie aus dem Jahr 2020 und zur Vereinsstudie aus dem Jahr 2019, finden Sie unter www.normenkontrollrat-bw.de.