Digitalisierungsgrade bei Antrags- und Genehmigungsverfahren

0. Analog: Vollständig analoges Verfahren.

1. PDF-Lösung: Antragsformular wird als PDF-Datei zur Verfügung gestellt und kann ausgedruckt werden, im Übrigen erfolgt das Verfahren analog.

2. PDF-Lösung mit E-Mail-Angebot: Antragsformular wird als PDF-Datei zur Verfügung gestellt und kann ausgedruckt und ausgefüllt per E-Mail an die zuständige Behörde geschickt werden. Alles andere, d.h. Nachweise, die Korrespondenz und die Bewilligung erfolgt analog.

3. Online-Antrag: PDF-Antragsformular kann online ausgefüllt werden, im Übrigen analoges Verfahren, z.B. müssen Nachweise und Dokumente postalisch versendet werden und der Bescheid kommt auf dem Postweg.

4. Universalprozess: Es gibt ein Online-Formular und die Möglichkeit, den Online-Ausweis zu benutzen. Nachweise können digital übersendet werden. Weitere Schritte erfolgen auf dem Postweg, zum Beispiel werden Bescheide postalisch versendet.

5. Digitales Verfahren ohne Once Only: Antrags- und Genehmigungsverfahren finden digital statt, also insbesondere auch die Sachbearbeitung. Nachweise müssen allerdings von der antragstellenden Person (online) beigefügt werden, obwohl sie bereits bei einer Behörde vorliegen.

6. Digitales Verfahren mit Once Only: Antrags- und Genehmigungsverfahren finden digital statt, Nachweise, die bereits bei Behörden vorliegen, müssen aufgrund von Once Only Lösungen nicht mehr beigefügt werden.