Prüfkriterien für eine bessere Rechtsetzung
Im Einzelnen prüft der Normenkontrollrat je nach Regelungsvorhaben folgende Kriterien:
- Wurden Bundesländervergleiche herangezogen, um aufwandsschonendere Vollzugsalternativen zu prüfen?
- Kann auf die Informationspflicht verzichtet werden? Warum nicht?
- Kann statt der Genehmigungspflicht eine Anzeigepflicht eingeführt werden?
- Ist eine Genehmigungsfiktion möglich, wenn die Genehmigungsbehörde eine bestimmte Frist verstreichen lässt?
- Sieht das Regelungsvorhaben Befreiungen vor (z.B. Kleinbetriebsklausel)?
- Online-Verfahren statt Verfahren auf Papier möglich?
- Digitale Lösungen statt Präsenz?
- Datenaustausch aus der Unternehmens-IT oder zwischen Behörden statt zeitaufwändigen Datenabfragen?
- Ist ein Schwellenwert vorgesehen? Wenn ja, kann er angehoben werden?
- Können Bagatellgrenzen in Form von Werten eingeführt werden?
- Können Bagatellgrenzen bei der Beteiligung und Anhörung von Verbänden eingeführt werden?
- Einführung von Pauschalen statt Pflicht zum betragsmäßigen Nachweis?
- Stichprobenprüfung statt Prüfung sämtlicher Nachweise?
- Allgemeinverfügung statt der Verpflichtung, Einzelnachweise zu erbringen?
- Sollten Informationen ins Internet eingestellt werden, um dem Normadressaten die Anwendung der rechtlichen Verpflichtungen bzw. die Inanspruchnahme des Förderprogramms zu erleichtern?
- Können Zeitabstände für Berichts- oder Nachweispflichten bzw. Kontrollen verlängert werden?
- Ist das Regelungsvorhaben evaluierbar und ist eine Evaluierung vorgesehen?
- Könnte das Regelungsvorhaben befristet werden?